Privatinsolvenz 2026 — Ablauf, Dauer und Kosten

Privatinsolvenz

Privatinsolvenz 2026 — Der Weg zur Restschuldbefreiung

Seit der Reform 2020 dauert die Privatinsolvenz in Deutschland nur noch 3 Jahre. Danach werden Ihnen die restlichen Schulden erlassen. Erfahren Sie hier alles über Ablauf, Voraussetzungen und Kosten.

Was ist eine Privatinsolvenz?

Die Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenzverfahren) ist ein gerichtliches Verfahren, das überschuldeten Privatpersonen ermöglicht, nach einer bestimmten Zeit schuldenfrei zu werden. Nach 3 Jahren Wohlverhaltensperiode erhalten Sie die sogenannte Restschuldbefreiung — das bedeutet, alle verbleibenden Schulden werden erlassen.

Voraussetzungen für die Privatinsolvenz

  • Sie sind eine Privatperson (nicht selbständig) oder waren selbständig mit weniger als 20 Gläubigern
  • Sie sind zahlungsunfähig — können Ihre Schulden also nicht mehr begleichen
  • Ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit Ihren Gläubigern ist gescheitert (§ 305 InsO)
  • Die Bescheinigung über den gescheiterten Einigungsversuch wurde von einer anerkannten Stelle ausgestellt

Ablauf der Privatinsolvenz — Schritt für Schritt

Schritt 1: Außergerichtlicher Einigungsversuch

Bevor Sie Privatinsolvenz beantragen können, müssen Sie versuchen, sich mit Ihren Gläubigern außergerichtlich zu einigen. Dieser Versuch muss scheitern, und eine anerkannte Stelle (Anwalt oder Schuldnerberatungsstelle) muss dies bescheinigen. Wir begleiten Sie bei diesem Schritt und vermitteln an Partneranwälte.

Schritt 2: Antrag beim Insolvenzgericht

Nach dem gescheiterten Einigungsversuch stellen Sie den Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens beim zuständigen Amtsgericht.

Schritt 3: Gerichtlicher Einigungsversuch

Das Gericht unternimmt einen weiteren Einigungsversuch. Stimmt die Mehrheit der Gläubiger zu, endet das Verfahren hier.

Schritt 4: Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Scheitert auch der gerichtliche Versuch, wird das Insolvenzverfahren eröffnet. Ein Treuhänder wird bestellt.

Schritt 5: Wohlverhaltensperiode (3 Jahre)

Während dieser Zeit müssen Sie den pfändbaren Teil Ihres Einkommens an den Treuhänder abführen, sich um Arbeit bemühen und keine neuen Schulden machen.

Schritt 6: Restschuldbefreiung

Nach 3 Jahren erhalten Sie die Restschuldbefreiung. Alle verbleibenden Schulden werden erlassen. Sie starten schuldenfrei.

Dauer der Privatinsolvenz

Seit der Reform vom 1. Oktober 2020 beträgt die Dauer bis zur Restschuldbefreiung nur noch 3 Jahre (vorher waren es 6 Jahre). Dies gilt für alle Verfahren, die nach dem 1.10.2020 beantragt wurden.

Kosten der Privatinsolvenz

Die Kosten setzen sich zusammen aus:

  • Gerichtskosten: Ca. 1.500–2.000 € (können gestundet werden, wenn Sie kein Vermögen haben)
  • Anwaltskosten: Variiert je nach Komplexität — Beratungshilfe ist möglich
  • Beratungskosten: Die Erstberatung bei uns ist kostenlos

Wichtig: Auch wenn Sie die Gerichtskosten nicht sofort bezahlen können, ist eine Privatinsolvenz möglich. Die Kosten können gestundet und nach der Restschuldbefreiung in Raten bezahlt werden.

Privatinsolvenz und SCHUFA

Während der Insolvenz und 3 Jahre nach der Restschuldbefreiung bleibt ein SCHUFA-Eintrag bestehen. Insgesamt sind Sie also ca. 6 Jahre nach Antragstellung mit einem negativen Eintrag belastet. Danach wird der Eintrag automatisch gelöscht.

Wie wir Ihnen helfen

Wir begleiten Sie bei der Vorbereitung auf die Privatinsolvenz:

  • Vollständige Erfassung aller Gläubiger und Forderungen
  • Prüfung, ob Forderungen berechtigt und korrekt berechnet sind
  • Organisation Ihrer Unterlagen für den Antrag
  • Begleitung beim außergerichtlichen Einigungsversuch
  • Vermittlung an spezialisierte Partneranwälte für den Insolvenzantrag

Ist die Privatinsolvenz der richtige Weg für Sie?

In der kostenlosen Erstberatung klären wir gemeinsam, welche Option die beste für Ihre Situation ist.

Hinweis: Wir bieten keine Rechtsberatung an. Für den Insolvenzantrag und rechtliche Schritte vermitteln wir an erfahrene Partneranwälte.

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