Das Wichtigste in Kürze
- Der P-Konto Grundfreibetrag 2026 beträgt 1.491,75 € pro Monat — dieser Betrag ist automatisch vor Pfändung geschützt.
- Mit einer Bescheinigung (z. B. von einer Schuldnerberatung) können Sie den Freibetrag bei Unterhaltspflichten auf über 3.000 € erhöhen.
- Jede Person darf nur ein P-Konto besitzen. Ihre Bank muss Ihr Girokonto innerhalb von 4 Geschäftstagen umwandeln.
- Nutzen Sie unseren Pfändungsrechner, um Ihren individuellen Freibetrag schnell zu berechnen.
Wenn eine Kontopfändung droht oder bereits zugestellt wurde, ist das P-Konto (Pfändungsschutzkonto) Ihre wichtigste Schutzmaßnahme. Es sorgt dafür, dass Ihnen trotz Pfändung genug Geld zum Leben bleibt. Seit der Einführung im Jahr 2010 durch § 850k ZPO hat sich das P-Konto als unverzichtbares Instrument des Schuldnerschutzes bewährt. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles über die aktuellen Freibeträge 2026, die vollständige Pfändungstabelle und wie Sie Ihren persönlichen Freibetrag erhöhen können.
Was ist ein P-Konto?
Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist ein normales Girokonto mit einem besonderen Pfändungsschutz. Auf einem P-Konto wird automatisch ein Grundfreibetrag vor dem Zugriff durch Gläubiger geschützt. Das bedeutet: Auch wenn eine Kontopfändung vorliegt, können Sie über den geschützten Betrag frei verfügen — für Miete, Lebensmittel, Versicherungen und andere lebensnotwendige Ausgaben.
P-Konto vs. normales Girokonto
| Merkmal | Normales Girokonto | P-Konto |
|---|---|---|
| Pfändungsschutz | Keiner — gesamtes Guthaben kann gepfändet werden | Automatischer Grundfreibetrag von 1.491,75 € |
| Sozialleistungen | Nur 14-tägiger Schutz nach Eingang (§ 902 ZPO) | Im Freibetrag dauerhaft geschützt |
| Kindergeld | Kann gepfändet werden | Erhöht den Freibetrag mit Bescheinigung |
| Dispositionskredit | Möglich | In der Regel nicht mehr möglich |
| Kosten | Je nach Kontomodell | Darf nicht teurer sein als das bisherige Konto |
| Überziehung | Möglich (Dispo) | Nicht möglich — nur Guthaben-Basis |
P-Konto Freibetrag 2026: Die aktuelle Pfändungstabelle
Der Grundfreibetrag wird jährlich angepasst und orientiert sich am steuerlichen Existenzminimum. Die Bekanntmachung erfolgt durch das Bundesministerium der Justiz im Bundesgesetzblatt. Für das Jahr 2026 gelten folgende Werte:
Grundfreibetrag (automatisch geschützt)
| Situation | Monatlicher Freibetrag |
|---|---|
| Schuldner ohne Unterhaltspflichten (Grundfreibetrag) | 1.491,75 € |
Erhöhter Freibetrag mit Bescheinigung (§ 850k Abs. 4 ZPO)
| Unterhaltspflichtige Personen | Monatlicher Freibetrag | Erhöhung gegenüber Grundfreibetrag |
|---|---|---|
| 1. Person | 2.059,99 € | + 568,24 € |
| 2. Person | 2.369,99 € | + 310,00 € |
| 3. Person | 2.679,99 € | + 310,00 € |
| 4. Person | 2.989,99 € | + 310,00 € |
| 5 und mehr Personen | 3.299,99 € | + 310,00 € |
Wichtig: Der Grundfreibetrag von 1.491,75 € gilt automatisch. Für jeden höheren Freibetrag benötigen Sie eine P-Konto-Bescheinigung, die Sie bei Ihrer Bank einreichen müssen.
Zusätzlich geschützte Beträge
Neben den Unterhaltspflichten können weitere Beträge den Freibetrag erhöhen:
- Kindergeld: Der volle Kindergeldbetrag (2026: 255 € pro Kind) wird zusätzlich zum Freibetrag geschützt.
- Einmalige Sozialleistungen: Nachzahlungen von Sozialleistungen sind im Eingangsmonat und im Folgemonat geschützt.
- Nicht übertragene Beträge: Geld, das im laufenden Monat nicht verbraucht wird, kann in den Folgemonat übertragen werden (sog. Moratorium nach § 899 Abs. 2 ZPO) — allerdings nur bis zur Höhe des Freibetrags.
So erhalten Sie eine P-Konto-Bescheinigung
Die P-Konto-Bescheinigung ist das entscheidende Dokument, um Ihren Freibetrag über den Grundbetrag hinaus zu erhöhen. Folgende Stellen dürfen eine solche Bescheinigung ausstellen (§ 850k Abs. 4 ZPO):
- Schuldnerberatungsstellen — z. B. bei uns in der Schuldnerberatung Biberach (kostenlos)
- Arbeitgeber — können Unterhaltspflichten und Einkommen bestätigen
- Sozialleistungsträger — z. B. Jobcenter, Familienkasse
- Rechtsanwälte — gegen Gebühr
Was muss in der Bescheinigung stehen?
- Name und Geburtsdatum des Kontoinhabers
- Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen
- Höhe des Kindergelds (falls zutreffend)
- Ggf. weitere nach § 902 ZPO geschützte Leistungen
Praxistipp: Bringen Sie zur Beratung Ihren letzten Einkommensbescheid, Kindergeldbescheid und ggf. den Unterhaltstitel mit. Dann kann die Bescheinigung sofort ausgestellt werden. Nutzen Sie unseren Musterbrief-Generator, um vorab einen Antrag auf P-Konto-Umwandlung bei Ihrer Bank zu erstellen.
P-Konto einrichten: Schritt-für-Schritt-Anleitung
Schritt 1: Antrag bei Ihrer Bank stellen
Jedes Girokonto kann in ein P-Konto umgewandelt werden. Sie haben einen gesetzlichen Anspruch darauf (§ 850k Abs. 7 ZPO). Die Bank darf die Umwandlung nicht verweigern und muss sie innerhalb von 4 Geschäftstagen durchführen.
Schritt 2: Bescheinigung einreichen (falls nötig)
Wenn Sie den Freibetrag erhöhen müssen (z. B. wegen Unterhaltspflichten), reichen Sie die P-Konto-Bescheinigung bei Ihrer Bank ein. Die Erhöhung gilt ab dem Monat der Einreichung.
Schritt 3: Zahlungsverhalten anpassen
Auf einem P-Konto steht Ihnen kein Dispo mehr zur Verfügung. Stellen Sie sicher, dass alle Daueraufträge und Lastschriften im Rahmen Ihres Freibetrags liegen. Planen Sie Ihre Ausgaben monatlich im Voraus.
Schritt 4: Freibetrag regelmäßig überprüfen
Der Freibetrag wird jährlich angepasst. Prüfen Sie zu Jahresbeginn, ob der aktuelle Betrag Ihren Bedarf deckt. Änderungen in Ihrer Lebenssituation (z. B. Geburt eines Kindes) erfordern eine neue Bescheinigung.
Was passiert bei einer Kontopfändung ohne P-Konto?
Wenn eine Kontopfändung bei Ihrer Bank eingeht und Sie kein P-Konto haben, wird Ihr gesamtes Guthaben eingefroren. Die Bank überweist den gepfändeten Betrag nach Ablauf einer vierwöchigen Schutzfrist (§ 835 Abs. 3 ZPO) an den Gläubiger. In dieser Zeit können Sie:
- Keine Überweisungen tätigen — auch nicht für Miete oder Versicherungen.
- Kein Geld abheben — auch nicht am Automaten.
- Keine Lastschriften ausführen lassen — diese werden zurückgegeben, was weitere Mahngebühren nach sich zieht.
Das einzige, was in dieser Situation sofort hilft, ist die Umwandlung in ein P-Konto. Ab dem Zeitpunkt der Umwandlung gilt der Pfändungsschutz — allerdings nur für Geld, das nach der Umwandlung eingeht. Bereits eingefrorenes Guthaben ist in der Regel verloren. Deshalb ist schnelles Handeln so entscheidend.
Besonders kritisch wird es, wenn Sozialleistungen wie Bürgergeld, Wohngeld oder Kindergeld auf ein gepfändetes Konto ohne P-Konto-Schutz eingehen. Zwar gibt es nach § 902 ZPO einen 14-tägigen Schutz für bestimmte Sozialleistungen, aber dieser greift nur eingeschränkt und ist in der Praxis schwer durchzusetzen. Mit einem P-Konto sind diese Beträge automatisch geschützt.
Sondersituation: Gemeinschaftskonto und P-Konto
Ein Gemeinschaftskonto (z. B. mit Ihrem Ehepartner) kann nicht in ein P-Konto umgewandelt werden. Nur Einzelkonten sind P-Konto-fähig. Wenn Sie ein Gemeinschaftskonto führen und eine Pfändung droht, müssen Sie zunächst ein eigenes Einzelkonto eröffnen und dieses in ein P-Konto umwandeln. Sprechen Sie rechtzeitig mit Ihrer Bank — idealerweise bevor die Pfändung zugestellt wird.
Häufige Fehler beim P-Konto — und wie Sie sie vermeiden
Fehler 1: Zu spät umwandeln
Viele Schuldner wandeln ihr Konto erst um, wenn die Pfändung bereits auf dem Konto liegt. Das Guthaben, das vor der Umwandlung gepfändet wurde, ist dann verloren. Handeln Sie vorbeugend, sobald Sie einen Vollstreckungsbescheid oder Mahnbescheid erhalten.
Fehler 2: Kein erhöhter Freibetrag beantragt
Der Grundfreibetrag von 1.491,75 € reicht für Alleinstehende gerade so — für Familien mit Kindern ist er viel zu niedrig. Ohne Bescheinigung wird nur der Grundbetrag geschützt, auch wenn Sie Anspruch auf mehr hätten.
Fehler 3: Zwei P-Konten führen
Sie dürfen nur ein einziges P-Konto besitzen (§ 850k Abs. 8 ZPO). Wer bei mehreren Banken ein P-Konto führt, macht sich ggf. strafbar (Vollstreckungsvereitelung nach § 288 StGB). Banken prüfen dies über die SCHUFA.
Fehler 4: Geld nicht rechtzeitig abheben
Nicht verbrauchtes Guthaben kann zwar in den Folgemonat übertragen werden, aber nur bis zur Höhe des Freibetrags. Im übernächsten Monat verfällt der Übertrag. Planen Sie Ihre Ausgaben so, dass Sie den Freibetrag möglichst ausschöpfen.
P-Konto und Privatinsolvenz: Was Sie wissen müssen
Wenn Sie sich in einer Privatinsolvenz befinden oder diese planen, spielt das P-Konto eine zentrale Rolle. Während des Insolvenzverfahrens werden Ihre pfändbaren Einkünfte vom Insolvenzverwalter (bzw. Treuhänder) eingezogen. Das P-Konto schützt dabei Ihren Freibetrag — genauso wie bei einer normalen Pfändung.
Wichtig: Auch während einer Privatinsolvenz benötigen Sie ein P-Konto, um Ihr Existenzminimum zu sichern. Der Insolvenzverwalter kann die Pfändungsfreigrenzen nicht unterschreiten. Nach erfolgreicher Restschuldbefreiung (in der Regel nach 3 Jahren) können Sie das P-Konto wieder in ein normales Girokonto zurückwandeln.
Wenn Sie unsicher sind, ob eine Privatinsolvenz der richtige Weg für Sie ist, beraten wir Sie gerne. Nutzen Sie unsere Dokumenten-Checkliste, um sich optimal auf das Erstgespräch vorzubereiten.
Häufig gestellte Fragen
Nein. Nach § 850k Abs. 7 ZPO hat jeder Kontoinhaber einen gesetzlichen Anspruch auf Umwandlung seines Girokontos in ein P-Konto. Die Bank muss dem Antrag innerhalb von vier Geschäftstagen nachkommen. Wenn die Bank sich weigert, können Sie sich an die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) oder an den Ombudsmann Ihres Bankenverbands wenden.
Ja, die Bank meldet das P-Konto an die SCHUFA. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben, um sicherzustellen, dass niemand mehr als ein P-Konto führt. Der SCHUFA-Eintrag allein verschlechtert Ihren Score allerdings nicht direkt — die zugrunde liegende Pfändung jedoch schon.
Beträge über dem Freibetrag werden an den pfändenden Gläubiger ausgekehrt. Deshalb ist es so wichtig, den Freibetrag korrekt zu erhöhen, wenn Sie Anspruch auf einen höheren Betrag haben. Nutzen Sie unseren Pfändungsrechner, um Ihren individuellen Freibetrag zu berechnen.
Ja. Ein P-Konto funktioniert grundsätzlich wie ein normales Girokonto — mit Überweisungen, Daueraufträgen, Lastschriften und Online-Banking. Einschränkungen gibt es nur beim Dispo (nicht mehr möglich) und ggf. bei Kreditkarten. Ihre Bankkarte (Debitkarte) funktioniert weiterhin.
Addieren Sie zum Grundfreibetrag (1.491,75 €) die Erhöhungsbeträge für unterhaltsberechtigte Personen sowie das Kindergeld. Beispiel: Alleinerziehend mit 2 Kindern = 1.491,75 € + 568,24 € + 310,00 € + 510,00 € (2 × 255 € Kindergeld) = 2.879,99 €. Schneller geht es mit unserem Pfändungsrechner.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Die angegebenen Freibeträge basieren auf den zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuellen Werten. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle oder einen Rechtsanwalt.
P-Konto einrichten oder Freibetrag erhöhen?
Wir helfen Ihnen kostenlos bei der P-Konto-Bescheinigung und der Berechnung Ihres persönlichen Freibetrags. Melden Sie sich jetzt — bevor es zur Pfändung kommt.