Lohnpfändung: Ihre Rechte und Freibeträge 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einer Lohnpfändung muss Ihnen mindestens der Pfändungsfreibetrag verbleiben — 2026 sind das 1.491,75 € netto (bei 0 Unterhaltspflichten).
  • Ihr Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, nur den pfändbaren Teil Ihres Gehalts an den Gläubiger abzuführen (§ 850c ZPO).
  • Richten Sie sofort ein P-Konto ein, wenn Ihnen eine Lohnpfändung droht — so schützen Sie auch Ihr Bankguthaben.
  • Nutzen Sie unseren Pfändungsrechner, um genau zu berechnen, wie viel Ihnen bleibt.

Eine Lohnpfändung ist für Betroffene eine der einschneidendsten Erfahrungen im Zusammenhang mit Schulden. Der Arbeitgeber wird direkt angewiesen, einen Teil Ihres Gehalts an den Gläubiger zu überweisen. Doch auch in dieser Situation haben Sie umfangreiche gesetzliche Rechte. Dieser Ratgeber erklärt Ihnen die Freibeträge 2026, die Pflichten Ihres Arbeitgebers und was Sie konkret tun können, um sich zu schützen.

Was ist eine Lohnpfändung und wie läuft sie ab?

Eine Lohnpfändung (auch Gehaltspfändung) ist eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme, bei der ein Gläubiger direkt auf Ihren Lohn zugreift. Rechtliche Grundlage sind die §§ 850 ff. ZPO (Zivilprozessordnung). Der Ablauf ist folgender:

  1. Der Gläubiger erwirkt einen Vollstreckungstitel (z. B. Vollstreckungsbescheid, Urteil oder notarielle Urkunde).
  2. Er beantragt beim Vollstreckungsgericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB).
  3. Dieser PfÜB wird Ihrem Arbeitgeber (als Drittschuldner) und Ihnen zugestellt.
  4. Ab Zustellung muss Ihr Arbeitgeber den pfändbaren Anteil Ihres Gehalts einbehalten und an den Gläubiger überweisen.

Wichtig: Die Pfändung beginnt mit der Zustellung an den Arbeitgeber, nicht mit der Zustellung an Sie. Es kann also sein, dass Ihr Arbeitgeber bereits informiert ist, bevor Sie es erfahren.

Pfändungstabelle 2026: Wie viel darf gepfändet werden?

Die Pfändungsfreigrenzen werden regelmäßig durch Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt angepasst (§ 850c ZPO in Verbindung mit der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung). Für 2026 gelten folgende monatliche Werte:

Grundfreibeträge nach Unterhaltspflichten (monatlich netto)

Unterhaltspflichtige Personen Unpfändbarer Grundbetrag
0 (keine Unterhaltspflichten) 1.491,75 €
1 Person 2.059,99 €
2 Personen 2.369,99 €
3 Personen 2.679,99 €
4 Personen 2.989,99 €
5+ Personen 3.299,99 €

Berechnung des pfändbaren Betrags

Vom Nettoeinkommen oberhalb des Freibetrags darf nicht alles gepfändet werden. Die Pfändung erfolgt nach einer gestaffelten Tabelle:

  • Bis zum Freibetrag: 0 € pfändbar (vollständig geschützt).
  • Einkommen über dem Freibetrag: Für je 10 € über dem Freibetrag werden je nach Unterhaltspflichten zwischen 7 € und 10 € gepfändet. Bei 0 Unterhaltspflichten sind 7 von 10 € pfändbar (70 %), der Rest bleibt beim Schuldner.
  • Ab einer Obergrenze (derzeit 4.298,81 € netto) ist das Einkommen voll pfändbar.

Rechenbeispiel: Sie verdienen 2.200 € netto und haben keine Unterhaltspflichten. Ihr Freibetrag liegt bei 1.491,75 €. Der pfändbare Betrag berechnet sich aus der Differenz: 2.200 € − 1.491,75 € = 708,25 €. Davon werden nach der Pfändungstabelle ca. 490 € gepfändet. Ihnen bleiben also rund 1.710 €. Berechnen Sie Ihren genauen Betrag mit unserem Pfändungsrechner.

Was zählt zum pfändbaren Einkommen?

Pfändbar (§ 850 Abs. 2 ZPO):

  • Grundgehalt / Bruttolohn (nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben)
  • Überstundenvergütung (zur Hälfte, § 850a Nr. 1 ZPO)
  • Weihnachtsgeld (bis zur Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens, § 850a Nr. 4 ZPO)
  • Urlaubsgeld (soweit es den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch übersteigt)
  • Abfindungen (teilweise, nach Ermessen des Vollstreckungsgerichts, § 850i ZPO)

Nicht pfändbar (§ 850a ZPO):

  • Aufwandsentschädigungen (z. B. Spesen, Reisekosten)
  • Gefahrenzulagen und Schmutzzulagen
  • Erziehungsgeld und vergleichbare Leistungen
  • Blindenzulage
  • Studienbeihilfen

Pflichten des Arbeitgebers bei einer Lohnpfändung

Ihr Arbeitgeber wird bei einer Lohnpfändung zum sogenannten Drittschuldner. Das bedeutet, er hat folgende gesetzliche Pflichten:

  1. Drittschuldnererklärung abgeben (§ 840 ZPO): Innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des PfÜB muss der Arbeitgeber dem Gläubiger mitteilen, ob und in welcher Höhe er die Forderung anerkennt.
  2. Pfändbaren Betrag berechnen und einbehalten: Der Arbeitgeber muss den pfändbaren Anteil Ihres Gehalts korrekt berechnen — unter Berücksichtigung Ihrer Unterhaltspflichten.
  3. Betrag an den Gläubiger überweisen: Der einbehaltene Betrag wird direkt an den pfändenden Gläubiger oder dessen Anwalt überwiesen.
  4. Mehrere Pfändungen berücksichtigen: Bei mehreren Gläubigern gilt die Reihenfolge der Zustellung (Prioritätsprinzip, § 804 Abs. 3 ZPO).

Wichtig für Arbeitnehmer: Ihr Arbeitgeber darf Sie wegen einer Lohnpfändung nicht kündigen. Eine solche Kündigung wäre unwirksam. Allerdings kann eine Lohnpfändung bei Beamten disziplinarrechtliche Konsequenzen haben.

Was tun, wenn Sie einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erhalten?

Wenn Ihnen ein PfÜB zugestellt wird, sollten Sie sofort handeln. Hier ist Ihr Fahrplan:

Sofortmaßnahmen (innerhalb der ersten 48 Stunden)

  1. Richten Sie ein P-Konto ein — falls Sie noch keines haben. Ohne P-Konto kann neben dem Lohn auch Ihr Bankguthaben gepfändet werden. Ihre Bank muss die Umwandlung innerhalb von 4 Geschäftstagen durchführen (§ 850k Abs. 7 ZPO).
  2. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber über Ihre Unterhaltspflichten. Wenn er Ihre Unterhaltspflichten nicht kennt, berechnet er den Freibetrag möglicherweise zu niedrig. Legen Sie Nachweise vor (Geburtsurkunden der Kinder, Heiratsurkunde etc.).
  3. Prüfen Sie den PfÜB auf Fehler: Ist der Vollstreckungstitel korrekt? Stimmt die Forderungshöhe? Wurde die Forderung möglicherweise bereits bezahlt oder ist sie verjährt?

Kurzfristige Maßnahmen (innerhalb von 2 Wochen)

  1. Kontaktieren Sie eine Schuldnerberatung, um Ihre Optionen zu besprechen.
  2. Prüfen Sie, ob Sie Vollstreckungsschutz beantragen können (§ 765a ZPO): Wenn die Pfändung eine unzumutbare Härte darstellt (z. B. Sie können die Miete nicht mehr zahlen), kann das Vollstreckungsgericht den pfändbaren Betrag herabsetzen.
  3. Verhandeln Sie mit dem Gläubiger: Oft ist eine freiwillige Ratenzahlungsvereinbarung für beide Seiten günstiger als die Pfändung. Im Gegenzug für regelmäßige Zahlungen verzichtet der Gläubiger möglicherweise auf die Lohnpfändung.
  4. Prüfen Sie die Möglichkeit einer Privatinsolvenz: Bei mehreren Gläubigern und hohen Schulden kann die Restschuldbefreiung nach 3 Jahren der Weg aus der Schuldenspirale sein.

Antrag auf Erhöhung des Pfändungsfreibetrags

In bestimmten Fällen können Sie beim Vollstreckungsgericht beantragen, dass Ihr Freibetrag über die Tabellenwerte hinaus erhöht wird (§ 850f ZPO). Gründe dafür können sein:

  • Besonders hohe berufsbedingte Aufwendungen (z. B. Fahrtkosten)
  • Krankheitsbedingte Mehrkosten
  • Bevorstehende Erstattung der Einkommensteuer (diese gehört Ihnen, nicht dem Gläubiger)

Mehrere Pfändungen gleichzeitig: Was passiert?

In der Praxis kommt es häufig vor, dass mehrere Gläubiger gleichzeitig Lohnpfändungen betreiben. In diesem Fall gilt das Prioritätsprinzip (§ 804 Abs. 3 ZPO): Der Gläubiger, dessen Pfändung zuerst beim Arbeitgeber zugestellt wurde, wird zuerst bedient. Die nachrangigen Gläubiger erhalten erst dann Geld, wenn der erste vollständig befriedigt ist.

Für Sie als Schuldner bedeutet das: Ihr Freibetrag bleibt immer gleich, unabhängig davon, wie viele Gläubiger pfänden. Mehrere Pfändungen führen nicht dazu, dass Ihnen weniger zum Leben bleibt. Sie verlängern nur die Dauer, bis alle Forderungen beglichen sind.

Wenn Sie mit mehreren Pfändungen konfrontiert sind, ist eine Schuldnerberatung besonders wichtig. Oft kann eine außergerichtliche Einigung mit allen Gläubigern gleichzeitig erreicht werden — oder der Weg über die Privatinsolvenz ist der bessere Weg, um nach 3 Jahren schuldenfrei zu sein.

Ihre Rechte bei der Lohnpfändung im Überblick

Auch wenn eine Lohnpfändung sich überwältigend anfühlen kann — Sie haben klare gesetzliche Rechte:

  • Recht auf den Pfändungsfreibetrag: Ihr Existenzminimum ist gesetzlich geschützt (§ 850c ZPO). Niemand kann Ihnen dieses Geld wegnehmen.
  • Recht auf korrekte Berechnung: Ihr Arbeitgeber muss den pfändbaren Betrag korrekt nach der Pfändungstabelle berechnen. Fehler gehen nicht zu Ihren Lasten.
  • Recht auf Erhöhung des Freibetrags: Bei besonderen Umständen (hohe Fahrtkosten, Krankheitskosten) können Sie beim Vollstreckungsgericht eine Erhöhung beantragen (§ 850f ZPO).
  • Recht auf Vollstreckungsschutz: Bei unzumutbarer Härte kann die Pfändung eingeschränkt oder ausgesetzt werden (§ 765a ZPO).
  • Recht auf Vertraulichkeit: Ihr Arbeitgeber darf keine Informationen über die Pfändung an Dritte (z. B. Kollegen) weitergeben.
  • Kündigungsschutz: Eine Lohnpfändung allein ist kein Kündigungsgrund. Eine deshalb ausgesprochene Kündigung wäre unwirksam.

Sonderfall: Unterhaltspfändung

Bei Unterhaltsforderungen (z. B. Kindesunterhalt) gelten strengere Regeln. Nach § 850d ZPO darf bei Unterhaltspfändungen bis auf das sozialhilferechtliche Existenzminimum gepfändet werden — das liegt deutlich unter den normalen Pfändungsfreigrenzen. Der Grundgedanke: Wer Unterhalt schuldet, soll nicht besser leben als die unterhaltsberechtigten Kinder.

Bei Unterhaltspfändungen bleiben Ihnen in der Regel nur etwa 1.200 – 1.300 € (je nach Warmmiete und persönlichen Verhältnissen). Der genaue Betrag wird vom Vollstreckungsgericht festgesetzt.

Lohnpfändung und Kündigung: Was passiert bei Jobverlust?

Wenn Sie Ihren Job verlieren, wirkt die Lohnpfändung beim neuen Arbeitgeber weiter — der PfÜB gilt für alle „gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche“ aus Arbeitseinkommen. Der Gläubiger muss also keinen neuen PfÜB beantragen.

Wenn Sie arbeitslos werden und Arbeitslosengeld I oder II beziehen, gelten gesonderte Pfändungsregeln. ALG II (Bürgergeld) ist grundsätzlich unpfändbar (§ 42 Abs. 4 SGB II). ALG I ist pfändbar wie Arbeitseinkommen, unterliegt aber den gleichen Freigrenzen.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich trotz Lohnpfändung ein neues Arbeitsverhältnis eingehen?

Ja. Eine Lohnpfändung hindert Sie nicht daran, den Arbeitgeber zu wechseln oder eine neue Stelle anzutreten. Der Gläubiger wird allerdings über die Drittschuldnererklärung vom Arbeitgeberwechsel erfahren und den PfÜB an den neuen Arbeitgeber zustellen lassen. Tipp: Informieren Sie den neuen Arbeitgeber proaktiv und sachlich.

Muss mein Arbeitgeber Kollegen über die Pfändung informieren?

Nein. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, den PfÜB vertraulich zu behandeln. Nur die Personalabteilung bzw. die Lohnbuchhaltung muss informiert werden. Wenn Ihr Arbeitgeber Informationen über Ihre Pfändung an Kollegen weitergibt, verstößt er gegen den Datenschutz (DSGVO) und kann haftbar gemacht werden.

Wie lange dauert eine Lohnpfändung?

Die Lohnpfändung dauert so lange, bis die gesamte Forderung (inklusive Zinsen und Vollstreckungskosten) vollständig beglichen ist. Bei hohen Forderungen und niedrigem Einkommen kann das Jahre dauern. Deshalb kann eine Privatinsolvenz mit Restschuldbefreiung nach 3 Jahren oft die bessere Lösung sein — sprechen Sie mit einer Schuldnerberatung darüber.

Kann ich gegen die Lohnpfändung vorgehen?

Ja, es gibt mehrere Möglichkeiten: (1) Vollstreckungsschutzantrag nach § 765a ZPO bei unzumutbarer Härte, (2) Erinnerung nach § 766 ZPO, wenn der PfÜB formal fehlerhaft ist, (3) Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO, wenn die Forderung nicht (mehr) besteht (z. B. wegen Verjährung oder Zahlung). Jede dieser Maßnahmen erfordert schnelles Handeln — am besten mit anwaltlicher Hilfe oder Unterstützung einer Schuldnerberatung.

Werden Überstunden und Sonderzahlungen auch gepfändet?

Teilweise. Überstundenvergütung ist zur Hälfte unpfändbar (§ 850a Nr. 1 ZPO). Weihnachtsgeld ist bis zur Hälfte des monatlichen Nettoverdienstes geschützt (§ 850a Nr. 4 ZPO). Urlaubsgeld für den gesetzlichen Mindesturlaub ist unpfändbar. Alles darüber hinaus ist pfändbar und wird zum normalen Nettoeinkommen addiert.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Die Pfändungsfreigrenzen werden regelmäßig angepasst. Für eine persönliche Beratung wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle oder einen Rechtsanwalt.

Lohnpfändung erhalten? Wir helfen Ihnen sofort.

Berechnen Sie Ihren Freibetrag, sichern Sie Ihr Konto und finden Sie gemeinsam mit uns den besten Weg aus der Situation. Kostenlos und vertraulich.

Leave a Comment

Schreiben Sie uns!