P-Konto 2026 — Pfändungsschutzkonto einrichten

P-Konto

P-Konto 2026 — So schützen Sie Ihr Einkommen

Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) schützt Ihr Guthaben vor Pfändung. Jede Bank muss Ihr Girokonto kostenfrei umwandeln. Erfahren Sie hier alles über Freibeträge, Einrichtung und Ihre Rechte.

Was ist ein P-Konto?

Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist ein normales Girokonto mit einem automatischen Pfändungsschutz. Bis zum Grundfreibetrag von 1.491,75 € monatlich (Stand 2026) kann niemand auf Ihr Guthaben zugreifen — auch nicht bei einer Kontopfändung.

Freibeträge 2026

Situation Monatlicher Freibetrag
Grundfreibetrag (ohne Unterhaltspflichten) 1.491,75 €
Mit 1 unterhaltsberechtigter Person 2.052,34 €
Mit 2 unterhaltsberechtigten Personen 2.612,93 €
Mit 3 unterhaltsberechtigten Personen 3.173,52 €
Jede weitere Person + 560,59 €

Nutzen Sie unseren Pfändungsrechner, um Ihren persönlichen Freibetrag zu berechnen.

P-Konto einrichten — So geht es

  1. Antrag bei Ihrer Bank stellen — formlos oder mit unserem Musterbrief
  2. Bank muss innerhalb von 4 Geschäftstagen umwandeln — kostenfrei (§ 850k ZPO)
  3. Erhöhung beantragen — bei Unterhaltspflichten mit Bescheinigung vom Arbeitgeber, Sozialamt oder Schuldnerberatung

Wichtig zu wissen

  • Jede Person darf nur ein P-Konto haben
  • Die Umwandlung ist kostenfrei — Ihre Bank darf keine Gebühren verlangen
  • Der Schutz gilt rückwirkend zum Monatsanfang, wenn Sie den Antrag im laufenden Monat stellen
  • Guthaben, das den Freibetrag übersteigt, wird nach dem Monatswechsel freigegeben, falls es nicht gepfändet wird
  • Sozialleistungen (Bürgergeld, Kindergeld) sind zusätzlich zum Grundfreibetrag geschützt

Häufige Fragen zum P-Konto

Kann meine Bank die Umwandlung verweigern?

Nein. Jede Bank ist gesetzlich verpflichtet, Ihr Girokonto auf Ihren Wunsch in ein P-Konto umzuwandeln. Dies ergibt sich aus § 850k ZPO.

Kostet ein P-Konto extra?

Die Umwandlung selbst ist kostenfrei. Die Kontoführungsgebühren dürfen nicht höher sein als bei einem normalen Girokonto.

Wer stellt die Bescheinigung für erhöhte Freibeträge aus?

Schuldnerberatungsstellen, Rechtsanwälte, Arbeitgeber, Sozialleistungsträger und Familienkassen können diese Bescheinigung ausstellen.

Hilfe beim P-Konto? Wir unterstützen Sie.

Wir helfen Ihnen bei der Einrichtung, der Erhöhung der Freibeträge und bei Problemen mit Ihrer Bank.

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