Über 6 Millionen Menschen in Deutschland sind überschuldet. Für viele ist die Privatinsolvenz der einzige realistische Weg zurück in ein schuldenfreies Leben. Seit der Reform 2020 dauert das Verfahren nur noch 3 Jahre — nicht mehr 6. In diesem umfassenden Ratgeber erklären wir Ihnen den gesamten Ablauf, die aktuellen Voraussetzungen, Kosten und was Sie 2026 beachten müssen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Privatinsolvenz dauert seit 2020 nur noch 3 Jahre bis zur Restschuldbefreiung
- Vorher ist ein außergerichtlicher Einigungsversuch Pflicht (§ 305 InsO)
- Gerichtskosten von ca. 1.500–2.000 € können gestundet werden
- Der SCHUFA-Eintrag bleibt insgesamt ca. 6 Jahre bestehen
- Während der Wohlverhaltensperiode wird nur der pfändbare Teil Ihres Einkommens abgeführt
Was ist eine Privatinsolvenz?
Die Privatinsolvenz — offiziell Verbraucherinsolvenzverfahren — ist ein gerichtliches Verfahren nach der Insolvenzordnung (InsO), das überschuldeten Privatpersonen ermöglicht, nach einer festgelegten Zeit alle verbleibenden Schulden erlassen zu bekommen. Diesen Schulderlass nennt man Restschuldbefreiung.
Das Verfahren richtet sich an:
- Privatpersonen, die nicht (mehr) selbständig sind
- Ehemals Selbständige mit überschaubaren Verhältnissen (weniger als 20 Gläubiger, keine offenen Forderungen aus Arbeitsverhältnissen)
Für aktuell Selbständige oder Unternehmen gilt das Regelinsolvenzverfahren, das anderen Regeln folgt.
Die Reform 2020: Was hat sich geändert?
Am 1. Oktober 2020 trat die wichtigste Reform des Verbraucherinsolvenzrechts in Kraft. Die Änderungen im Überblick:
| Thema | Vor der Reform | Seit 01.10.2020 |
|---|---|---|
| Dauer bis Restschuldbefreiung | 6 Jahre | 3 Jahre |
| Verkürzung auf 5 Jahre | Bei Begleichung der Verfahrenskosten | Entfällt (generell 3 Jahre) |
| Verkürzung auf 3 Jahre | Nur bei 35% Schuldenquote + Kosten | Automatisch für alle |
| Mindest-Rückzahlung | Für Verkürzung nötig | Keine Mindestquote |
Wichtig: Die 3-Jahres-Regel gilt für alle Verfahren, die nach dem 1. Oktober 2020 beantragt wurden. Es spielt keine Rolle, wie hoch Ihre Schulden sind oder wie viel Sie während der 3 Jahre zurückzahlen können.
Voraussetzungen für die Privatinsolvenz 2026
Bevor Sie Privatinsolvenz beantragen können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Zahlungsunfähigkeit
Sie müssen nachweislich zahlungsunfähig sein — das heißt, Sie können Ihre fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen. Eine vorübergehende Zahlungsstockung reicht nicht aus.
2. Gescheiterter außergerichtlicher Einigungsversuch
Gemäß § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO müssen Sie vor dem Insolvenzantrag versuchen, sich außergerichtlich mit Ihren Gläubigern zu einigen. Dieser Versuch muss:
- Alle Gläubiger einbeziehen
- Einen konkreten Schuldenbereinigungsplan enthalten
- Gescheitert sein (mindestens ein Gläubiger hat abgelehnt)
3. Bescheinigung nach § 305 InsO
Das Scheitern des Einigungsversuchs muss von einer anerkannten Stelle bescheinigt werden. Dazu berechtigt sind:
- Rechtsanwälte
- Anerkannte Schuldnerberatungsstellen (Caritas, Diakonie, AWO, Verbraucherzentralen)
Wichtig: Wir als Schuldenberatung Biberach können diese Bescheinigung nicht selbst ausstellen, aber wir begleiten Sie durch den gesamten Vorbereitungsprozess und vermitteln an spezialisierte Partneranwälte, die die Bescheinigung ausstellen.
Ablauf der Privatinsolvenz — Schritt für Schritt
Schritt 1: Professionelle Schuldenberatung
Der erste Schritt ist eine professionelle Schuldenberatung. Hier werden alle Ihre Schulden erfasst, Forderungen auf Richtigkeit geprüft und ein Überblick über Ihre finanzielle Situation geschaffen. Oft stellt sich heraus, dass Inkassoforderungen überhöht sind oder Forderungen bereits verjährt.
Schritt 2: Außergerichtlicher Einigungsversuch
Basierend auf der Analyse wird ein Schuldenbereinigungsplan erstellt und allen Gläubigern vorgelegt. Der Plan enthält ein realistisches Angebot — z. B. Ratenzahlung über einen definierten Zeitraum oder einen Vergleich (Teilerlass der Schulden).
Mögliche Ergebnisse:
- Alle Gläubiger stimmen zu → Problem gelöst, keine Insolvenz nötig
- Mindestens ein Gläubiger lehnt ab → Bescheinigung über das Scheitern wird ausgestellt → weiter mit Schritt 3
Schritt 3: Insolvenzantrag beim Amtsgericht
Mit der Bescheinigung über den gescheiterten Einigungsversuch stellen Sie den Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens beim zuständigen Amtsgericht (Insolvenzgericht). Dem Antrag werden beigefügt:
- Bescheinigung nach § 305 InsO
- Vollständige Liste aller Gläubiger und Forderungen
- Vermögensübersicht
- Einkommensnachweise
- Der Schuldenbereinigungsplan
Schritt 4: Gerichtlicher Einigungsversuch
Das Gericht kann einen zweiten Einigungsversuch starten. Der Plan wird den Gläubigern nochmals vorgelegt. Stimmt die Mehrheit zu (nach Forderungshöhe), kann das Gericht die Zustimmung ersetzen. Lehnt die Mehrheit ab, geht es weiter.
Schritt 5: Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Das Gericht eröffnet das Insolvenzverfahren und bestellt einen Treuhänder (Insolvenzverwalter). Dessen Aufgaben:
- Verwertung von pfändbarem Vermögen
- Einzug des pfändbaren Einkommensanteils
- Verteilung an die Gläubiger
Schritt 6: Wohlverhaltensperiode (3 Jahre)
Während der Wohlverhaltensperiode müssen Sie:
- Den pfändbaren Teil Ihres Einkommens an den Treuhänder abführen (berechnen Sie Ihren Freibetrag mit unserem Pfändungsrechner)
- Einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachgehen oder sich um eine bemühen
- Jeden Wohnsitzwechsel und Arbeitgeberwechsel dem Gericht melden
- Keine neuen Schulden machen
- Keine Gläubiger bevorzugt behandeln
- Erbschaften zur Hälfte an den Treuhänder abführen
Was Sie behalten dürfen: Ihr Existenzminimum ist geschützt. Der Grundfreibetrag beträgt 2026 1.491,75 € netto monatlich, mit Erhöhungen für unterhaltsberechtigte Personen. Ihr P-Konto schützt diesen Betrag automatisch.
Schritt 7: Restschuldbefreiung
Nach Ablauf der 3 Jahre erteilt das Gericht die Restschuldbefreiung. Alle verbleibenden Schulden werden erlassen — unabhängig davon, wie viel Sie zurückgezahlt haben.
Ausnahmen: Nicht erlassen werden Schulden aus:
- Vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen (z. B. Betrug)
- Geldstrafen und Bußgeldern
- Zinslosen Darlehen zur Finanzierung der Verfahrenskosten
- Unterhaltspflichten, die Sie vorsätzlich nicht erfüllt haben
Kosten der Privatinsolvenz 2026
Die Kosten setzen sich aus mehreren Posten zusammen:
Gerichtskosten
| Posten | Kosten (ca.) |
|---|---|
| Verfahrenskosten (Gerichtsgebühren) | ca. 900–1.200 € |
| Treuhändervergütung | ca. 600–1.200 € |
| Anwaltskosten (außergerichtl. Einigung) | ca. 500–1.500 € |
| Gesamt (Richtwert) | ca. 2.000–3.900 € |
Wenn Sie die Kosten nicht aufbringen können
Keine Sorge — Sie können beim Gericht eine Stundung der Verfahrenskosten beantragen (§ 4a InsO). Das bedeutet:
- Sie zahlen die Kosten nicht sofort
- Die Zahlung wird auf nach der Restschuldbefreiung verschoben
- Sie können in Raten zahlen (bis zu 48 Monatsraten)
- Für die Anwaltskosten können Sie Beratungshilfe beantragen — dann zahlen Sie nur 15 € Eigenanteil
Privatinsolvenz und SCHUFA — was passiert mit Ihrer Bonität?
Der SCHUFA-Eintrag ist für viele der größte Nachteil der Privatinsolvenz. So sieht der Zeitablauf aus:
- Bei Antragstellung: SCHUFA-Eintrag „Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet“
- Während der 3 Jahre Wohlverhaltensperiode: Eintrag bleibt bestehen
- Nach Restschuldbefreiung: Eintrag wird auf „Restschuldbefreiung erteilt“ geändert
- 3 Jahre nach Restschuldbefreiung: Eintrag wird automatisch gelöscht
In der Praxis: Ca. 6 Jahre nach Antragstellung ist Ihr SCHUFA-Score wieder sauber. Das klingt lang, aber bedenken Sie: Ohne Privatinsolvenz bleiben die negativen Einträge oft noch viel länger bestehen, weil die Schulden nie getilgt werden.
Mehr zum Thema: SCHUFA-Eintrag löschen — wann und wie es geht
Privatinsolvenz: Vor- und Nachteile im Überblick
Vorteile
- Nach 3 Jahren schuldenfrei
- Keine Mindest-Rückzahlungsquote
- Existenzminimum ist geschützt
- Funktioniert auch ohne Zustimmung der Gläubiger
- Klarer, gesetzlich geregelter Prozess
- Inkasso und Mahnungen hören auf
- Kosten können gestundet werden
Nachteile
- SCHUFA-Eintrag für ca. 6 Jahre
- Pfändbares Einkommen wird abgeführt
- Erbschaften müssen zur Hälfte abgegeben werden
- Kein Zugang zu neuen Krediten während des Verfahrens
- Öffentliche Bekanntmachung im Insolvenzregister
- Einschränkungen bei der Berufsausübung (selten)
Alternativen zur Privatinsolvenz
Die Privatinsolvenz ist nicht für jeden der richtige Weg. Mögliche Alternativen:
Außergerichtliche Einigung
Wenn Ihre Gläubiger kooperationsbereit sind, kann ein Vergleich oder eine Ratenzahlungsvereinbarung die bessere Lösung sein. Kein Gerichtsverfahren, kein SCHUFA-Eintrag wegen Insolvenz, schnellere Umsetzung. Mehr zum Vergleich: Außergerichtliche Einigung vs. Insolvenz
Forderungsprüfung und -reduktion
Viele Forderungen sind überhöht oder verjährt. Durch eine professionelle Prüfung können Schulden teilweise erheblich reduziert werden, sodass eine Insolvenz gar nicht mehr nötig ist. Nutzen Sie unseren Inkasso-Kosten-Prüfer für eine erste Einschätzung.
Umschuldung
In manchen Fällen kann ein günstiger Kredit zur Ablösung teurer Altschulden sinnvoll sein — allerdings nur, wenn Sie die Raten dauerhaft bedienen können.
Häufige Fragen zur Privatinsolvenz 2026
Ja, Sie müssen sogar arbeiten (oder sich nachweislich um Arbeit bemühen). Ihr Einkommen bis zum Pfändungsfreibetrag (2026: 1.491,75 € netto) ist geschützt und gehört Ihnen.
Ihr Mietvertrag bleibt bestehen. Die Privatinsolvenz ist kein Grund für eine Kündigung. Allerdings müssen Sie die laufende Miete weiter zahlen — Mietrückstände aus der Zeit vor der Insolvenz fallen unter die Restschuldbefreiung.
Ein angemessenes Fahrzeug, das Sie für den Arbeitsweg benötigen, dürfen Sie in der Regel behalten. Luxusfahrzeuge können jedoch verwertet werden. Der Wert sollte nicht über ca. 5.000 € liegen.
Nur wenn Ihr Lohn gepfändet wird — dann muss der Arbeitgeber den pfändbaren Teil an den Treuhänder überweisen. Die Insolvenz wird im öffentlichen Insolvenzregister veröffentlicht, aber kaum jemand prüft das aktiv.
Ja, in Ausnahmefällen — z. B. wenn Sie falsche Angaben über Ihr Vermögen machen, neue Schulden anhäufen oder die Auskunfts- und Mitwirkungspflichten verletzen. Bei ehrlicher Mitwirkung ist die Versagung aber sehr selten.
Eine erneute Restschuldbefreiung ist frühestens 11 Jahre nach der letzten Erteilung möglich (§ 287a InsO). Eine Privatinsolvenz sollte also gut durchdacht sein.
Privatinsolvenz in Biberach und Umgebung — so unterstützen wir Sie
Als geprüfte Fachkraft für Forderungsmanagement (SGD) bereiten wir Sie optimal auf die Privatinsolvenz vor:
- Vollständige Schuldenerfassung — wir identifizieren alle Gläubiger und prüfen jede Forderung
- Forderungsprüfung — überhöhte Inkassokosten und verjährte Forderungen werden beanstandet
- Unterlagenorganisation — wir bereiten alle Dokumente für den Antrag vor
- Begleitung beim Einigungsversuch — wir verhandeln mit Ihren Gläubigern
- Vermittlung an Partneranwälte — für die § 305-Bescheinigung und den Insolvenzantrag
- Beratung in 8 Sprachen — Deutsch, Türkisch, Arabisch, Englisch, Italienisch, Albanisch, Französisch, Spanisch
Ist die Privatinsolvenz der richtige Weg für Sie?
In der kostenlosen Erstberatung klären wir gemeinsam, welche Option die beste für Ihre Situation ist — ehrlich und ohne Verpflichtung.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Wir bieten keine Rechtsberatung im Sinne des RDG an. Für rechtliche Schritte vermitteln wir an erfahrene Partneranwälte. Stand: April 2026.