Schulden erben — Was tun bei geerbten Schulden?

Der Tod eines Angehörigen bringt neben der Trauer oft auch finanzielle Fragen mit sich. In Deutschland gilt die sogenannte Universalsukzession: Wer erbt, übernimmt Vermögen und Schulden. Aber Sie müssen geerbte Schulden nicht akzeptieren — wenn Sie rechtzeitig handeln. Dieser Ratgeber erklärt Ihnen Ihre Optionen.

Das Wichtigste in Kürze

  • In Deutschland erben Sie automatisch auch die Schulden des Verstorbenen
  • Sie haben 6 Wochen Zeit, das Erbe auszuschlagen (§ 1944 BGB)
  • Alternativ: Nachlassinsolvenz oder Haftungsbeschränkung beantragen
  • Vor der Entscheidung: Nachlassverzeichnis erstellen lassen
  • Lassen Sie sich vor Ablauf der Frist beraten — danach ist die Ausschlagung nicht mehr möglich

Erbt man in Deutschland automatisch Schulden?

Ja. Das deutsche Erbrecht kennt die Gesamtrechtsnachfolge (§ 1922 BGB). Das bedeutet: Mit dem Tod einer Person gehen alle Rechte und Pflichten auf die Erben über — einschließlich aller Schulden. Es gibt keine Möglichkeit, nur das Vermögen zu erben und die Schulden abzulehnen.

Zu den vererbbaren Schulden gehören:

  • Kredite und Darlehen
  • Offene Rechnungen und Mahnungen
  • Mietrückstände
  • Steuerschulden
  • Bürgschaften
  • Verbindlichkeiten aus Verträgen

Nicht vererbbar sind höchstpersönliche Pflichten wie Unterhaltspflichten (mit Ausnahme rückständiger Unterhaltszahlungen).

Die 6-Wochen-Frist: Ihre wichtigste Entscheidung

Gemäß § 1944 BGB haben Sie nach Kenntnis des Erbfalls 6 Wochen Zeit, das Erbe auszuschlagen. Diese Frist beginnt in dem Moment, in dem Sie:

  1. Vom Tod des Erblassers erfahren und
  2. Wissen, dass Sie Erbe sind (z. B. durch Testament oder gesetzliche Erbfolge)

Achtung: Wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Ausland hatte oder Sie sich bei Fristbeginn im Ausland aufhielten, beträgt die Frist 6 Monate.

Versäumen Sie die Frist, gilt das Erbe als angenommen — inklusive aller Schulden. Eine Ausschlagung ist dann grundsätzlich nicht mehr möglich.

Option 1: Erbe ausschlagen

Die sicherste Methode, sich vor geerbten Schulden zu schützen, ist die Ausschlagung der Erbschaft (§ 1942 ff. BGB).

So schlagen Sie das Erbe aus

  1. Gehen Sie zum Nachlassgericht (Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen)
  2. Erklären Sie die Ausschlagung persönlich zur Niederschrift des Gerichts oder
  3. Senden Sie eine notariell beglaubigte Erklärung

Kosten: Die Gerichtsgebühr für die Ausschlagung beträgt 30 € (Wertgebühr nach GNotKG).

Wichtig: Eine formlose schriftliche Erklärung oder ein Brief an die Gläubiger reicht nicht aus!

Was passiert nach der Ausschlagung?

  • Sie verlieren alle Ansprüche auf das Erbe (auch auf Vermögenswerte)
  • Das Erbe geht an den nächsten Erben in der Erbfolge
  • Auch dieser kann ausschlagen
  • Schlagen alle Erben aus, fällt das Erbe an den Staat

Option 2: Nachlassinsolvenz

Wenn Sie das Erbe bereits angenommen haben (oder die Frist verstrichen ist), aber der Nachlass überschuldet ist, können Sie Nachlassinsolvenz beantragen (§ 315 ff. InsO).

Der Vorteil: Ihre persönliche Haftung wird auf den Nachlass beschränkt. Die Schulden werden nur aus dem Nachlassvermögen bedient — Ihr eigenes Vermögen bleibt geschützt.

Option 3: Haftungsbeschränkung durch Nachlassverwaltung

Alternativ können Sie beim Nachlassgericht eine Nachlassverwaltung beantragen (§ 1975 BGB). Auch hier wird Ihre Haftung auf den Nachlass beschränkt. Dies ist sinnvoll, wenn der Nachlass zwar Vermögen enthält, aber die Schuldenlage unklar ist.

Vor der Entscheidung: Nachlassverzeichnis erstellen

Bevor Sie entscheiden, ob Sie das Erbe annehmen oder ausschlagen, sollten Sie sich einen Überblick verschaffen:

  • Fordern Sie Kontoauszüge des Verstorbenen an
  • Prüfen Sie alle Post und Unterlagen auf offene Forderungen
  • Fragen Sie bei der SCHUFA eine Datenkopie über den Verstorbenen an
  • Kontaktieren Sie bekannte Gläubiger und fragen Sie nach offenen Forderungen
  • Lassen Sie sich professionell beraten — wir helfen Ihnen, den Überblick zu gewinnen

Häufige Fragen zu geerbten Schulden

Kann ich das Erbe teilweise annehmen und teilweise ausschlagen?

Nein. Das deutsche Erbrecht kennt nur eine Gesamtannahme oder Gesamtausschlagung. Sie können nicht das Haus erben und die Schulden ausschlagen.

Haften Kinder für die Schulden der Eltern?

Nur wenn sie das Erbe annehmen. Zu Lebzeiten der Eltern haften Kinder grundsätzlich nicht für deren Schulden — auch nicht als nächste Angehörige. Die Ausschlagung schützt Sie vollständig.

Was passiert, wenn ich die 6-Wochen-Frist versäumt habe?

Dann gilt das Erbe als angenommen. In seltenen Fällen können Sie die Annahme wegen Irrtums anfechten (§ 1954 BGB) — z. B. wenn Sie nichts von den Schulden wussten. Die Anfechtungsfrist beträgt ebenfalls 6 Wochen ab Kenntnis des Irrtums. Lassen Sie sich sofort beraten.

Muss ich als Erbe die Beerdigungskosten zahlen?

Beerdigungskosten sind Nachlassverbindlichkeiten und gehen zulasten des Erben. Allerdings: Wenn Sie das Erbe ausschlagen, müssen Sie die Kosten nur tragen, wenn Sie als unterhaltspflichtiger Angehöriger nach den Bestattungsgesetzen Ihres Bundeslandes verpflichtet sind.

Unser Rat: Handeln Sie schnell

Die 6-Wochen-Frist ist kurz. Wenn ein Angehöriger verstorben ist und Sie unsicher sind, ob das Erbe überschuldet sein könnte, kontaktieren Sie uns sofort. Wir helfen Ihnen, die Situation einzuschätzen und die richtige Entscheidung zu treffen.

Unsicher wegen geerbter Schulden?

Die Frist läuft — lassen Sie sich jetzt beraten, bevor es zu spät ist.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für erbrechtliche Fragen vermitteln wir an spezialisierte Partneranwälte. Stand: April 2026.

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