Wenn die Schulden überhand nehmen, gibt es zwei Hauptwege: die außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern oder die Privatinsolvenz. Welcher Weg der richtige ist, hängt von Ihrer individuellen Situation ab.
Außergerichtliche Einigung
Bei der außergerichtlichen Einigung verhandeln Sie (oder Ihr Berater) direkt mit den Gläubigern. Ziel: eine Ratenzahlungsvereinbarung oder einen Vergleich (Teilerlass der Schulden).
Vorteile
- Kein Gerichtsverfahren nötig
- Kein SCHUFA-Eintrag wegen Insolvenz
- Schnellere Lösung möglich
- Flexibel gestaltbar
Nachteile
- Alle Gläubiger müssen zustimmen
- Ein einziger Gläubiger kann blockieren
Privatinsolvenz
Die Privatinsolvenz ist der gerichtliche Weg zur Entschuldung. Nach 3 Jahren erhalten Sie die Restschuldbefreiung.
Vorteile
- Funktioniert auch ohne Zustimmung der Gläubiger
- Nach 3 Jahren sind Sie schuldenfrei
- Gesetzlich geregelter Prozess
Nachteile
- SCHUFA-Eintrag für ca. 6 Jahre
- Pfändbares Einkommen wird abgeführt
- Gerichtskosten (können gestundet werden)
Unsere Empfehlung
Wir versuchen immer zuerst den außergerichtlichen Weg. Oft lassen sich Forderungen reduzieren oder Ratenzahlungen vereinbaren. Nur wenn das scheitert, ist die Privatinsolvenz der nächste Schritt.
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