Mahngebühren und Verzugszinsen: Was ist erlaubt?

Viele Gläubiger und Inkassounternehmen berechnen Mahngebühren und Verzugszinsen, die weit über das erlaubte Maß hinausgehen. Hier erfahren Sie, was rechtlich zulässig ist.

Mahngebühren

  • Die erste Mahnung sollte in der Regel kostenfrei sein
  • Ab der zweiten Mahnung sind maximal 2,50 € pro Mahnung üblich und angemessen
  • Höhere Mahngebühren sind nur in Ausnahmefällen gerechtfertigt

Verzugszinsen

  • Bei Verbrauchern: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 BGB)
  • Der aktuelle Basiszinssatz beträgt 3,12% (Stand 2026)
  • Maximaler Verzugszins für Verbraucher: ca. 8,12% p.a.

Inkassogebühren

  • Maximal eine 1,3-fache Geschäftsgebühr nach RVG
  • Seit der Reform 2021 gelten strengere Regeln
  • Viele Inkassounternehmen berechnen trotzdem zu viel

Was tun bei überhöhten Forderungen?

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