Viele Gläubiger und Inkassounternehmen berechnen Mahngebühren und Verzugszinsen, die weit über das erlaubte Maß hinausgehen. Hier erfahren Sie, was rechtlich zulässig ist.
Mahngebühren
- Die erste Mahnung sollte in der Regel kostenfrei sein
- Ab der zweiten Mahnung sind maximal 2,50 € pro Mahnung üblich und angemessen
- Höhere Mahngebühren sind nur in Ausnahmefällen gerechtfertigt
Verzugszinsen
- Bei Verbrauchern: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 BGB)
- Der aktuelle Basiszinssatz beträgt 3,12% (Stand 2026)
- Maximaler Verzugszins für Verbraucher: ca. 8,12% p.a.
Inkassogebühren
- Maximal eine 1,3-fache Geschäftsgebühr nach RVG
- Seit der Reform 2021 gelten strengere Regeln
- Viele Inkassounternehmen berechnen trotzdem zu viel
Was tun bei überhöhten Forderungen?
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